Home| Mein Profil | Registrieren| Logout       Nachrichten; ()   

 Freitag, 19.04.2024, 22.18.07 RSS 

Du bist "Gäste"im Kurd-Forum 

Einloggen
Statistik
Insgesamt online: 1
Gäste: 1
Benutzer: 0

Wer war heute hier
Unsere Umfrage
Welche Themenbereiche sind euch im Forum wichtg ?
Antworten insgesamt: 50
Hauptseite » 19.04.2024
 
BAR$ » Gericht urteilt im Brötchenbelagprozeß
Gericht urteilt im Brötchenbelagprozeß
04.47.22

Gericht urteilt im Brötchenbelagprozeß

Kündigung falsch

Zwei angeblich gestohlene Brötchen, dazu zwei Teelöffel Aufstrich: Einer Großbäckerei reichte das zur fristlosen Kündigung zwei ihrer Bäcker. Laut Urteil ist der Rauswurf jedoch unwirksam. VON ANDREAS WYPUTTA

Lust auf Westermann? Ob die erfolgreichen Kläger weiter für ihren Arbeitgeber arbeiten wollen, ist noch offen.    Foto: dpa

DORTMUND taz Im Blitzlicht der Fotografen, umringt von Fernsehkameras wirkt Bäcker Benjamin Lassek glücklich: "Nach Berlin hätte ich mit so einem Urteil ich nicht gerechnet", sagt der 26-Jährige. Berlin - für den Angestellten der Großbäckerei Westermann aus Bergkamen im östlichen Ruhrgebiet steht das für den Fall der 50-jährigen "Kaisers"-Kassiererin Barbara "Emmely" E. Die fristlose Kündigung der Betriebsrätin sei rechtens, hatte das Landesarbeitsgericht Berlin Ende Februar geurteilt. Zwei Pfandbons, die ein Kunde zuvor im Laden verloren hatte, soll Barbara E. widerrechtlich zu Geld gemacht haben. Der Wert: 48 und 82 Cent.

Wegen einer ähnlichen Bagatelle wurde auch Lassek - auch er Betriebsrat - schon im September zusammen mit seinem Kollegen Horst Dorkowski fristlos gefeuert. Zwei Brötchen, dazu zwei Teelöffel Brotaufstrich hätten die beiden gestohlen - Westermann-Prokurist Miodrag Zecevic will seine Mitarbeiter auf frischer Tat ertappt haben. Gestern aber entschieden gleich zwei Kammern des Dortmunder Arbeitsgerichts: Beide Kündigungen sind nichtig. Westermann muss die beiden Bäcker weiterbeschäftigen - und den entgangenen Lohn, zusammen etwa 21.000 Euro, nachzahlen.

Denn die beiden Bäcker beteuern ihre Unschuld. Sie hätten den Aufstrich - einen so genannten "Hirtenfladenbelag" aus Öl, Kräutern und Feta-Käse - nicht stehlen, sondern lediglich probieren wollen. Schließlich habe es in der Vergangenheit Beschwerden gehagelt, der Aufstrich sei "überwürzt". Auf eigene Kosten hätten sie dazu Brötchen im betriebseigenen Backshop besorgt, musste selbst Westermann-Anwalt Rudolf Halstrick im Prozess einräumen. Um jeden Preis loswerden wolle die Großbäckerei ihre beiden Bäcker offenbar trotzdem: Auch der Diebstahl einer noch so geringen Menge Aufstrich im Wert von wenigen Cent zerstöre das Vertrauen des Arbeitgebers in seine Beschäftigten und rechtfertige deshalb eine fristlose Kündigung, argumentierte der Arbeitgeber-Anwalt. "Wo setzt man an? Bei einen Cent, bei einem Euro, 1.000 Euro oder mehr", fragt auch die Westermann-Geschäftsleitung in einer Stellungnahme, adressiert an die "liebe Kundin", den "lieben Kunden".

Die Kündigung des Betriebsrats Lassek sei schon aus formalen Gründen nicht rechtskräftig, urteilte dagegen die 2. Kammer des Dortmunder Arbeitsgerichts: Der Betriebsrat sei zur Kündigung seines Mitglieds Lassek nicht ordnungsgemäß gehört worden. Grundsätzlich müsse ein Bäcker seine Produkte aber probieren dürfen, befand der als konservativ geltende Richter Guido Mareck darüber hinaus. Auch Lasseks Kollege Dorkowski darf bei Westermann weiterbacken, entschied die 7. Kammer kurz darauf. Zwar könne der Diebstahl "geringfügiger Vermögensgegenstände des Arbeitgebers" durchaus eine fristlose Kündigung rechtfertigen, so Richterin Regine Westphal. Im konkreten Fall müsse allerdings die lange Beschäftigungsdauer berücksichtigt werden - Dorkowski arbeitet seit 24 Jahren für Westermann.

Dorkowski sei für Westermann sowieso nur ein Baueropfer gewesen, glaubt Manfred Sträter von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Die Großbäckerei habe den unliebsamen Betriebsrat Lassek um jeden Preis loswerden wollen, so der Gewerkschaftssekretär. "Bei Westermann hat das Mobben kritischer Betriebsräte Methode", sagt Sträter. "Das ist jetzt schon der vierte Fall." So würden befristete Verträge kritischer Betriebsräte oft grundlos nicht verlängert.

Westermann-Prokuristin Maja Sophia Zecevic, Tochter des Geschäftsführers Helmut Schulte, dürfte das anders sehen. In Werbebroschüren preist sie ihren "stark in der Region verwurzelten Familienbetrieb". Für den sei "gesellschaftliche Verantwortung traditionell ein wichtiges Thema".

Anhänge:
Kategorie: | Aufrufe: 618 | Hinzugefügt von: kurd-forum | Rating: 0.0/0 |
Kommentare insgesamt: 0
Nur registrierte Benutzer können Kommentare hinzufügen.
[ Registrieren | Login ]
Nüçe kalender
«  März 2009  »
Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.
      1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
3031
Suche
Partnerseiten


Menü
Nûçe / Aktuelles
Veranstaltungen [4] Nachrichten Inland [10]
Nachrichten Ausland [26] Kurdish Music news [5]
Aktuelles aus der kurdischen Musikscene


Copyright Kurd-Forum © 2024