Home| Mein Profil | Registrieren| Logout       Nachrichten; ()   

 Freitag, 19.04.2024, 16.33.01 RSS 

Du bist "Gäste"im Kurd-Forum 


[Neue Beiträge · Teilnehmer · Forumregeln · Suche · RSS ]
  • Seite 1 von 1
  • 1
Forum » Bildung / Biographien/ Kultur Nach obenNach unten » Jura & Rechtsfragen & Sozialfragen » 0190-Abzocke: Urteile im „Autodialer-Verfahren“ rechtskräfti
0190-Abzocke: Urteile im „Autodialer-Verfahren“ rechtskräfti
herzflammeDatum: Montag, 02.03.2009, 11.47.26 | Nachricht # 1
Gula Kurd Forum
Gruppe: Administratoren
Nachrichten: 321
Status: Offline
0190-Abzocke: Urteile im „Autodialer-Verfahren“ rechtskräftig

Durch Beschluss vom 13.12.2007 hat der Bundesgerichtshof die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 20.12.2006 im sogenannten „Autodialer-Verfahren“ verworfen (AZ: 3 StR 347/07). Der BGH hat somit die erstinstanzliche Entscheidung vollumfänglich bestätigt.

Die Angeklagte musste sich vor Gericht verantworten, weil sie sich von Juli 2002 bis Ende September 2003 auf betrügerische Weise zu Lasten von Internetnutzern Einnahmen in Höhe von mehreren Millionen Euro verschafft hatten. Dazu hatten sie Programme entwickelt und über das Internet verbreitet, mit deren Hilfe auf den Computern von Interessenten sog. „Autodialer“ installiert wurden. Diese „Autodialer“ wählten völlig unbemerkt zu Lasten der Geschädigten eine kostenträchtige 0190-Mehrwertdienstnummer an.

Die Angeklagten wurden wegen dieser Vorfälle zu langen Freiheitsstrafen – teilweise zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte weiter beantragt, die Anordnung des erweiterten Verfalls von Beträgen in Höhe von 7.000.000,- € und 750.000,- € anzuordnen. Das Landgericht hatte den Verfall jedoch nicht angeordnet. Mit dieser Anordnung sollten die von den Angeklagten erzielten Erlöse abgeschöpft werden. Nach Auffassung der Richter lagen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür jedoch nicht vor. Zum einen sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen gewesen, dass die den Angeklagten zugeflossenen Mittel tatsächlich aus Straftaten stammten, da die Herkunft eines großen Teils der Geldzuflüsse ungeklärt sei. Zum anderen stehe der Anordnung des Verfalls entgegen, dass den geschädigten Internetnutzern grundsätzlich Erstattungsansprüche gegen die Angeklagten zustünden, bei deren Geltendmachung den Tätern die erlangten Erlöse entzogen würden. Geschädigte haben daher weiterhin die Möglichkeit zivilrechtlich gegen die Betrüger vorzugehen und sich ihr Geld wieder zu holen.

Autor (ViSdP): Frank Richter, Rechtsanwälte Rheindt Häussling Jungnitsch, 69117 Heidelberg


Verlernen wir uns zu freuen, so verlernen wir am Besten anderen weh zu tun!!!
 
Forum » Bildung / Biographien/ Kultur Nach obenNach unten » Jura & Rechtsfragen & Sozialfragen » 0190-Abzocke: Urteile im „Autodialer-Verfahren“ rechtskräfti
  • Seite 1 von 1
  • 1
Suche:


Copyright MyCorp © 2024