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Dialog statt Kriminalisierung!
Gula-EvineDatum: Mittwoch, 23.09.2009, 19.26.01 | Nachricht # 1
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Gruppe: Administratoren
Nachrichten: 93
Status: Offline
In die verhärteten Fronten rund um die Kurdische Frage ist in letzter Zeit endlich Bewegung gekommen – und zwar sowohl von Seiten des türkischen Staates als auch von Seiten kurdischer Organisationen und Parteien. Bei aller Widersprüchlichkeit der Entwicklung in der Türkei lassen die aktuellen Zeichen auf eine Lösung des größten gesellschaftlichen Problems der Türkei hoffen – Rückschlagsrisiko natürlich inbegriffen.

Noch ist keineswegs klar, wie eine stabile Lösung aussehen könnte, die gerecht und demokratisch legitimiert ist. Doch angesichts der Tatsache, dass sich hier Gestaltungsspielräume eröffnen, muss alle Befürworter eines EU-Beitritts der Türkei die merkwürdige Zurückhaltung und Untätigkeit der Europäischen Union erstaunen. Schließlich sind und bleiben die kurdische Frage, überhaupt die Stellung der Minderheiten sowie die Menschenrechtsentwicklung in der Türkei die Schlüsselprobleme eines EU-Beitritts.

Ohne PKK kaum Frieden

Vordringliche Aufgabe der EU sollte sein, die kurdische Arbeiterpartei PKK und ihre Folgeorganisationen aus der rechtsstaatswidrige EU-Terrorliste zu streichen, um den Weg für eine friedliche Lösung freizumachen. Denn an den Verhandlungen in der Türkei und mit der EU müssen auch kurdische Organisationen und Parteien beteiligt werden, wenn eine ernsthafte demokratische Lösung gefunden werden soll. Neben der prokurdischen DTP, die im türkischen Parlament vertreten ist, muss unter anderem auch die noch verbotene PKK eingebunden werden, denn ohne sie wird es kaum Frieden geben. Dies gilt umso mehr, als die PKK noch nie so deutliche Signale ausgesendet hat, wie kürzlich, als ihr amtierender Chef angekündigt hat, im Zuge eines ernsthaften Friedensprozesses die Waffen niederzulegen und die Türkei nicht spalten zu wollen. Die inzwischen vorgelegten Vorschläge von Abdullah Öcalan sollten insoweit noch ausgewertet werden.

Gerade Deutschland ist gefordert

Und auch die Bundesrepublik trägt in diesem Prozess eine besondere Verantwortung: Mit ihrem hohen Anteil sowohl türkischer Bewohner als auch kurdischer Migranten ist gerade Deutschland gefordert, zur Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts politische Initiativen zu ergreifen und den offenen und kritischen Dialog mit der kurdischen Seite zu fördern – und zwar ohne Stigmatisierung, Kriminalisierung und Ausgrenzung, wie sie sich in zahlreichen Repressionsmaßnahmen manifestieren, die die Integration vieler Kurden be- und verhindern. Dazu müsste auch das Verbot der PKK hierzulande gekippt werden – weil dieses letztlich auch die (gewalt-)freie politische Betätigung von Kurden kriminalisiert.

Bundesrepublik muss PKK-Verbot aufheben

Das 1993 erlassene Betätigungsverbot für die PKK und auch für andere kurdische (Nachfolge- und Umfeld-)Organisationen hat viel Unheil gestiftet. Es besteht bis heute fort, ohne zeitliche Limitierung - trotz Auflösung der PKK 2002 und Gründung des Kongresses für Frieden und Demokratie in Kurdistan (Kadek), trotz Weiterentwicklung des friedenspolitischen Kurses durch Kongra-gel. Dieses Verbot hat zu Kriminalisierung und Diskriminierung von Tausenden von Kurdinnen und Kurden geführt, die pauschal zu Gewalttätern und „Terroristen“ gestempelt, als Sicherheitsrisiken stigmatisiert und damit letztlich zu innenpolitischen Feinden erklärt wurden.

Die Kriminalisierung der hier lebenden kurdischen Bevölkerung hatte zeitweise eine dramatische Dimension erreicht: Für Kurden, die aus der Türkei vor Verfolgung und Folter hierher geflohen waren, war es besonders in den 1990er Jahren fast unmöglich, von ihren elementaren Menschenrechten ohne Angst Gebrauch zu machen. Durch das Betätigungsverbot werden die Grundrechte der Organisations- und Versammlungsfreiheit, der Meinungs- und Pressefreiheit massiv eingeschränkt. Demonstrationsverbote und Razzien, Durchsuchungen von Privatwohnungen und Vereinen, Beschlagnahmen und Festnahmen waren und sind immer wieder an der Tagesordnung. Unzählige Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet und werden immer noch geführt - früher nach dem Terrorismusparagraphen 129a Strafgesetzbuch, seit 1998 nach § 129 (kriminelle Vereinigung). Zahlreiche Kurden sind nicht etwa nur wegen gewalttätiger Aktionen - das auch -, sondern wegen bloßer Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung für eine solche Vereinigung verurteilt worden und damit auch wegen friedlicher Proteste und gewaltfreier politischer Betätigung.

Wie immer man zur PKK, ihren Folgeorganisationen und ihren früher zeitweise gewalttätigen Aktivitäten stehen mag: Mit solchen Verboten werden jedenfalls keine Probleme gelöst, sondern weitere produziert. Längst ist das Betätigungsverbot zum Anachronismus geworden und muss schon deshalb schnellstmöglich aufgehoben werden, zumal sich die PKK und Folgeorganisationen zu einer friedlichen Lösung der Kurden-Frage bekannt haben und im anstehenden Friedensprozess eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen können.

Streichung von der EU-Terrorliste

Auf dieser EU-Terrorliste sind Einzelpersonen und Organisationen aufgeführt, die als „terroristisch“ gelten. Seit 2002 finden sich darauf u.a. die linksgerichtete türkische DHKP-C, die kurdische PKK und ihre Nachfolgeorganisationen Kadek und Kongra-gel wie auch die iranische Widerstandsgruppe der Volksmujahedin - obwohl letztgenannte Organisationen seit Jahren keine Gewalttaten in Europa verüben. Mit den Folgeorganisationen der PKK sind auch Organisationen auf die Liste geraten, die zumindest in Europa für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage streiten.

Die EU scheint mit der Aufnahme der PKK in die Terrorliste dem Drängen des EU-Beitrittskandidaten und NATO-Partners Türkei nachgegeben zu haben, der sich nach wie vor gravierender Menschenrechtsverletzungen schuldig macht. Gerade durch diese Listung fühlte sich der türkische Staat lange Zeit legitimiert, mit militärischen Operationen gegen Kurden und ihre Organisationen vorzugehen und die zivile Lösung der Kurdenfrage zu torpedieren. Damit ließ sich die EU für diese Art von Kurdenpolitik instrumentalisieren, mit der Folge, dass Abertausende von Kurden in Europa zu „Terrorhelfern“ wurden.

Quasi vogelfrei

Die Listung in der Terrorliste hat für die betroffenen Gruppen und Personen existentielle Folgen: Sie sind quasi vogelfrei, werden politisch geächtet, wirtschaftlich ruiniert und sozial isoliert. Das gesamte Vermögen wird eingefroren, alle Konten und Kreditkarten werden gesperrt, Barmittel beschlagnahmt, Arbeits- und Geschäftsverträge faktisch aufhoben; weder Arbeitsentgelt noch staatliche Sozialleistungen dürfen noch ausbezahlt werden; hinzu kommen Passentzug und Ausreisesperre sowie Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen. Alle EU-Staaten, alle Banken, Geschäftspartner und Arbeitgeber, letztlich alle EU-Bürger sind rechtlich verpflichtet, die drastischen Sanktionen gegen die Betroffenen durchzusetzen, ansonsten machen sie sich strafbar. Mit Verweis auf die Terrorliste werden Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder Festnahmen begründet. Zu den Fernwirkungen zählen die Verweigerung von Einbürgerungen und Asylanerkennungen sowie der Widerruf des Asylstatus.

Dubiose Geheimdienstinformationen

Die Terrorliste wird von einem geheim tagenden Gremium des Ministerrates erstellt. Die Entscheidungen erfolgen im Konsens, wobei die für eine Listung vorgebrachten Verdachtsmomente zumeist auf dubiosen Geheimdienstinformationen einzelner Mitgliedsstaaten beruhen. Eine unabhängige Beurteilung der Fälle auf Grundlage gesicherter Beweise findet nicht statt. Diese Datensammlung ist weder demokratisch legitimiert noch unterliegt sie einer demokratischen Kontrolle. Rechtliches Gehör gegen das amtliche Terrorstigma ist den Betroffenen lange Zeit nicht gewährt worden.

Die EU greift mit ihrer Terrorliste im „Kampf gegen den Terror“ gewissermaßen selbst zu einem Terrorinstrument aus dem Arsenal des sogenannten Feindstrafrechts – eines menschenrechtswidrigen Sonderrechts gegen angebliche „Staatsfeinde“, die praktisch rechtlos gestellt und gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Ihre drakonische Bestrafung erfolgt vorsorglich und wird im rechtsfreien Raum exekutiert – ohne Gesetz, ohne fairen Prozess, ohne Beweise, ohne Urteil und ohne Rechtsschutz.

Verstoß gegen Europäische Menschenrechtskonvention

Trotz der systematischen Entrechtung der Gelisteten sind beim Gericht der Europäischen Gemeinschaft Klagen von Betroffenen eingegangen. Und es gibt inzwischen Urteile, mit denen die Aufnahme bestimmter Personen und Organisationen auf die Terrorliste und das Einfrieren ihrer Gelder für rechtswidrig und nichtig erklärt wurden. Ihr Anspruch auf rechtliches Gehör und effektive Verteidigung, so die Richter, sei grob missachtet worden.

So ist mittlerweile die Aufnahme der iranischen Volksmodjahedin, der kurdischen PKK/Kadek und der niederländischen Stiftung Al-Aqsa in die EU-Terrorliste ebenso für rechtswidrig und nichtig erklärt worden wie die des philippinischen Professors Jose Maria Sison. Zwar sind die Betroffenen inzwischen pro forma benachrichtigt und angehört worden, doch konkrete Abhilfe geschaffen wurde – mit Ausnahme der Volksmodjahedin (Anfang 2009 aus der Liste gestrichen) - nicht: Weder wurden sie aus der Liste gestrichen noch die eingefrorenen Mittel wieder frei gegeben oder die Sanktionen aufgehoben. Das heißt: Die Geheimgremien des EU-Ministerrats sind in ihrem nach wie vor undemokratischen Listungsverfahren stur bei ihren ursprünglichen Beurteilungen geblieben: Die Verfemten blieben also verfemt – mit allen freiheitsberaubenden Konsequenzen, unter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Terror-Stigmatisierung endlich beenden!

Fazit: Im kurdisch-türkischen Konflikt beschreiten die EU mit ihrer Terrorliste und die Bundesrepublik mit ihrem PKK-Verbot und den jeweils daraus resultierenden Sanktionen nach wie vor den Weg der Repression und Ausgrenzung. Doch die politische Situation in der Türkei und in Europa hat sich inzwischen derart geändert, dass dieser Weg rasch zur Sackgasse gerät. Deshalb fordern wir, die Internationale Liga für Menschenrechte, zusammen mit zahlreichen anderen Nichtregierungsorganisationen, von der neu zu bildenden Bundesregierung und der EU mit Nachdruck, diese Terror-Stigmatisierung, Feindbildproduktion, Kriminalisierung und Ausgrenzung von Kurden, ihren Organisationen und Medien in der EU und in Deutschland endlich zu beenden:

1. Die Betroffenen, die von Anfang an zu Unrecht auf die EU-Terrorliste gesetzt wurden, denen man das rechtliche Gehör und den Rechtsschutz verweigerte und die jahrelang unter den harten Sanktionen leiden mussten, müssen unverzüglich von der Liste gestrichen und für den ihnen zugefügten Schaden entschädigt werden. Nur so ließe sich der Rolle gerecht werden, die die PKK und ihre Folgeorganisationen bei der Lösung der kurdischen Frage in der Türkei und in der EU wohl spielen werden.

2. Die Bundesrepublik mit ihrem hohen Anteil türkischer und kurdischer Bewohner ist aufzufordern, zur Aussöhnung und Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts in der Türkei endlich politische Initiativen zu ergreifen und den offenen und kritischen Dialog mit der kurdischen Seite auch hierzulande zu ermöglichen. Dazu müsste das PKK-Verbot – wegen fataler Auswirkungen auf politische Betätigung und Meinungsfreiheit – aufgehoben werden; dies wäre ohne Verlust an Sicherheit möglich, zumal die PKK und ihre Folgeorganisationen eine friedliche Lösung suchen.

3. Die neue Bundesregierung und die EU sind aufgefordert, die Kurden- und Minderheitenfrage mit Nachdruck auf die Agenda der EU-Beitrittsverhandlungen zu setzen, um jetzt die positiven Ansätze nicht zu verpassen und eine friedliche, demokratische, menschenrechtskonforme und gerechte Lösung zu erzielen. Denn die kurdische Frage und die Menschenrechtsfrage sind und bleiben die Schlüsselfragen eines EU-Beitritts der Türkei. Solange diese gesamteuropäische Aufgabe nicht gelöst ist, darf es weder Asylwiderrufe noch Abschiebungen in die Türkei geben. (PK)


Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt/Publizist, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Berlin (www.ilmr.de). Mitherausgeber des „Grundrechte-Reports“ (www.grundrechte-report.de), Mitglied in der Jury zur Vergabe des Negativpreises „BigBrother-Award” (www.bigbrotherawards.de), Autor zahlreicher Sachbücher zu Bürger- und Menschenrechtsthemen, zuletzt „Menschenrechte in Zeiten des Terrors. Kollateralschäden an der „Heimatfront“, Hamburg 2007. Internet: www.rolf-goessner.de. Er hielt diesen Vortrag auf einer Veranstaltung in Berlin.

Auf der Veranstaltung referierten außerdem Prof. Dr. Birgit Ammann (Sozialwissenschaftlerin), Osman Baydemir (Oberbürgermeister von Diyarbakir/Türkei), Prof. Dr. Wolfgang Dreßen (Politikwissenschaftler), Murat Cakir (Sprecher des Europ. Friedensrates Türkei/Kurdistan), Monika Morres (Azadi e.V.), Prof. Dr. Norman Paech (MdB), Dr. Gisela Penteker (Flüchtlingsrat Niedersachsen), Mehmet Sahin (Dialog-Kreis).

Veranstalter/innen der Konferenz waren u.a.: Europäischer Friedensrat Türkei/Kurdistan, Flüchtlingsrat Berlin, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Internationale Liga für Menschenrechte, IPPNW, Yek-Kom (Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland e.V).

Quelle: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14266

 
Gula-EvineDatum: Mittwoch, 23.09.2009, 19.26.52 | Nachricht # 2
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Etwas lang der Text,aber auch sehr interesannt cool

Silaven germ

 
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